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   BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15   

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BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15 (https://dejure.org/2017,4421)
BPatG, Entscheidung vom 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15 (https://dejure.org/2017,4421)
BPatG, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 28 W (pat) 22/15 (https://dejure.org/2017,4421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "smartcrutch" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "smartcrutch" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "smartcrutch" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung, ohne dass es darauf ankommt, ob das Zeichen bereits tatsächlich als Sachangabe verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Rdnr. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rdnr. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272, Rdnr. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Insbesondere hat ein Zeichen, das sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (EuGH, GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; EuGH, GRUR Int. 2004, 500, 507, Rdnr. 100 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Insbesondere hat ein Zeichen, das sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (EuGH, GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; EuGH, GRUR Int. 2004, 500, 507, Rdnr. 100 - Postkantoor).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    In Bezug auf Werbedienstleistungen können vor allem Bezeichnungen, die die Art des Mediums oder die Branche, auf die sich die Werbeleistungen beziehen, beschreiben, schutzunfähig sein (vgl. BGH, GRUR 2009, 949, Rdnr. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, 29 W (pat) 523/12 - myJobs).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung, ohne dass es darauf ankommt, ob das Zeichen bereits tatsächlich als Sachangabe verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Rdnr. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rdnr. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272, Rdnr. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung, ohne dass es darauf ankommt, ob das Zeichen bereits tatsächlich als Sachangabe verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, Rdnr. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rdnr. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH, GRUR 2012, 272, Rdnr. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Sie sind jedoch ihrer Natur nach auf eine dauernde und/oder wiederholte Tätigkeit ausgerichtet, die sich, sofern eine thematische Eingrenzung überhaupt stattfindet, regelmäßig auf ein bestimmtes übergeordnetes Themengebiet bezieht, sich aber nicht auf den vergleichsweise engen Gegenstand einer intelligenten Krücke beschränkt (vgl. zur "Veröffentlichung von Büchern": BGH, GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2013, 522, Rdnr. 17 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Etwaige Entscheidungen über (unterstelltermaßen) ähnliche Anmeldungen sind zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht, sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online.de u. ZVS [Schwabenpost]).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Hieran ändert auch eine gewisse Unschärfe der Wortbedeutung nichts, denn Gattungsbegriffen wie dem hier angemeldeten ist immanent, dass sie eine Vielzahl von verschiedenen Waren einer Gattung umfassen und darum zwangsläufig relativ allgemein sein müssen (vgl. zur Schutzunfähigkeit von umfassenden Begriffen auch BGH, GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BGH, GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15
    Sie sind jedoch ihrer Natur nach auf eine dauernde und/oder wiederholte Tätigkeit ausgerichtet, die sich, sofern eine thematische Eingrenzung überhaupt stattfindet, regelmäßig auf ein bestimmtes übergeordnetes Themengebiet bezieht, sich aber nicht auf den vergleichsweise engen Gegenstand einer intelligenten Krücke beschränkt (vgl. zur "Veröffentlichung von Büchern": BGH, GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2013, 522, Rdnr. 17 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • BPatG, 27.11.2013 - 29 W (pat) 523/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "myJobs" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 05.11.2008 - 28 W (pat) 160/07
  • BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
  • BPatG, 08.11.2005 - 24 W (pat) 6/04
  • BPatG, 08.06.2005 - 28 W (pat) 265/03
  • BPatG, 30.04.2019 - 28 W (pat) 5/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Freilauf-Rundstall" - Unterscheidungskraft - kein

    Die beanspruchte Dienstleistung "Werbung", also die werbende Tätigkeit für Dritte wird ausweislich der Marktgepflogenheiten vor allem durch die Branche, auf die sie sich bezieht, oder durch die zur Bewerbung eingesetzten Medien beschrieben (vgl. BGH GRUR 2009, 949, Rdnr. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 27. November 2013, 29 W (pat) 523/12 - myJobs; Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 07.02.2019 - 28 W (pat) 571/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUCHTMEISTER" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auch Wortneubildungen kann das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegenstehen, wenn ihr beschreibender Aussagegehalt so deutlich und unmissverständlich hervortritt, dass sie ihre Funktion als Sachbegriffe ohne Weiteres erfüllen können (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; zu § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vgl. auch BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 28.02.2018 - 28 W (pat) 522/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "RaceChip" - Unterscheidungskraft -

    Insbesondere hat ein Zeichen, das sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, Rdnr. 100 - Postkantoor; BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 26.10.2017 - 28 W (pat) 1/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "ÖkoStar (Wort- Bildmarke)" - keine

    Insbesondere hat ein Zeichen, das sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, Rdnr. 100 - Postkantoor; BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 05.10.2017 - 28 W (pat) 522/16
    Insbesondere hat ein Zeichen, das sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, Rdnr. 100 - Postkantoor; BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 24.10.2017 - 28 W (pat) 542/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "ATTENTIONGUARD" - Freihaltebedürfnis

    Insbesondere hat ein Zeichen, das sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, dass ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413, Rdnr. 41 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507, Rdnr. 100 - Postkantoor; BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 27.09.2018 - 28 W (pat) 514/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "ChickenBox (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Vorliegend kommen als beschreibende Angaben vor allem Bezeichnungen in Betracht, die die Branche, auf die sich die Werbedienstleistungen beziehen, oder die zur Bewerbung eingesetzten Medien benennen (vgl. BGH GRUR 2009, 949, Rdnr. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 27. November 2013, 29 W (pat) 523/12 - myJobs; Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
  • BPatG, 27.09.2018 - 28 W (pat) 501/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "TASTE OF HOLIDAY (Wort-Bild-Marke)" -

    a) Bei Werbedienstleistungen kommen als beschreibende Angaben vor allem Bezeichnungen in Betracht, die die Branche, auf die sich die Werbung bezieht, oder die zur Bewerbung eingesetzten Medien benennen (vgl. BGH GRUR 2009, 949, Rdnr. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 27. November 2013, 29 W (pat) 523/12 - myJobs; Beschluss vom 23. Januar 2017, 28 W (pat) 22/15 - smartcrutch).
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